Ja, eine Rückstausicherung lässt sich in den meisten bestehenden Gebäuden nachrüsten, ohne das Haus umzubauen. Wir beginnen mit der Bestandsaufnahme: Welche Abläufe im Keller liegen unterhalb der Rückstauebene, wie verläuft die Grundleitung, welches Gefälle ist zum Kanal vorhanden? Auf dieser Basis entscheidet sich, ob eine Rückstauklappe in eine vorhandene Leitung eingesetzt werden kann oder ob für fäkalienhaltiges Abwasser eine Hebeanlage sinnvoller ist. Oft wird die Klappe in einen bestehenden Schacht oder in die freigelegte Grundleitung gesetzt – der bauliche Eingriff bleibt dabei meist auf den betroffenen Abschnitt begrenzt.
Die technischen Vorgaben regeln die DIN EN 12056 für die Schwerkraftentwässerung in Gebäuden und die DIN EN 13564 für Rückstauverschlüsse. Viele Gemeinden verpflichten Eigentümer zusätzlich über ihre Entwässerungssatzung, Abläufe unterhalb der Rückstauebene abzusichern. Ist bei einem Rückstauschaden keine funktionstüchtige Sicherung vorhanden, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern.
Im Bestand ist eine Kamerainspektion der Grundleitung in der Regel der erste Schritt. Sie zeigt den Zustand der Leitung, das vorhandene Gefälle und den geeigneten Einbaupunkt für die Sicherung – so wird nachträglich an der richtigen Stelle und ohne unnötiges Aufstemmen gearbeitet.